Frauenheilkunde
Diagnostik und Therapie aller frauenheilkundlichen Erkrankungen, auch in Zusammenarbeit mit spezialisierten Zentren in Dresden und der Region.
Vorsorgeuntersuchungen für gynäkologische Krebserkrankungen (Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge, Brustkrebsfrüherkennung, Darmkrebsfrüherkennung,) im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen und darüber hinaus nach persönlicher Beratung.
Download: Vorsorge Check
Krebsfrüherkennung
Das Vorgehen der Krebsfrüherkennung ist in einer Richtlinie organisiert. Wesentliche Strukturelemente sind eine regelmäßige Einladung der Frauen, verbunden mit begleitenden Informationen über die jeweilige Untersuchung.
Gebärmutterhalskrebs-Vorsorge:
-
Ab dem 20. Lebensjahr haben Patientinnen Anspruch auf eine jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Die darin enthaltenden Leistungen sind nach dem Alter gestaffelt.
-
Zwischen dem 20. und 34. Lebensjahr haben die Patientinnen einmal im Jahr Anspruch auf einen Zellabstrich des Gebärmutterhalses. Dieser dient dazu, veränderte Zellen nachzuweisen, die ein Risiko für die Entwicklung eines Gebärmutterhalskrebses darstellen können. Des Weiteren werden die Gebärmutter und die Eierstöcke abgetastet. Neben der gynäkologischen Untersuchung findet selbstverständlich ein umfassendes Arztgespräch mit gezielter gynäkologischer Anamnese statt.
-
Ab dem 30. Lebensjahr schließt die jährliche Krebsvorsorge auch ein Abtasten der Brustdrüse mit ein. Zudem erhalten die Patientinnen eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust und der Lymphabflusswege.
-
Bei Frauen ab dem 35. Lebensjahr findet alle drei Jahre der sogenannte Ko-Test statt. Hierbei wird zusätzlich zum Zellabstrich des Gebärmutterhalses noch ein Test auf humane Papillomaviren (HPV) verknüpft.
-
Ab dem 50. Lebensjahr werden die Frauen alle zwei Jahre zur Mammografie eingeladen. Bei dieser Röntgenuntersuchung der Brustdrüse können mögliche Gewebeveränderungen entdeckt werden. Bis zum 70. Lebensjahr können Patientinnen diese Untersuchung alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. Zudem haben Frauen ab dem 50. Lebensjahr Anspruch auf eine Darmkrebsvorsorge-Untersuchung. Diese beinhaltet die jährliche Untersuchung einer Stuhlprobe (50.-54. Lebensjahr). Nach dem 55. Lebensjahr besteht zudem die Option einer Darmspiegelung. Alternativ zur Darmspiegelung kann auch der Stuhltest aller zwei Jahre wiederholt werden.
Die Kosten für diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Erweiterte Krebsvorsorge
-
vaginaler Ultraschall der weiblichen Genitalorgane
-
Ultraschall der Brustdrüse und der Lymphabflusswege
-
immunologischer Stuhltest
-
Blasenkrebstest
Tumornachsorge
Gemäß der Nachsorgerichtlinien sind regelmäßige Kontrollen nach einer Tumorerkrankung wichtig.
Neben den viertel- oder im Verlauf halbjährlichen Kontrolluntersuchungen steht das Gespräch mit der Patientin im Vordergrund:
-
Nebenwirkungen/Wechselwirkungen von Therapien/Medikamenten
-
soziale Fragen/Unterstützungsangebote
-
Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen/ Wiedereingliederung
-
Hilfsmittel/Physiotherapieangebote
Aber auch Fragen zur Intimität und Sexualität nach einer Krebserkrankung sowie psychologische Unterstützungsangebote erhalten Raum.
Darüber hinaus können in der Tumornachsorge weiterführende Kontrolluntersuchungen/Bildgebungen veranlasst werden.
Beratung und Maßnahmen zur Empfängnisregelung
-
Orale Kontrazeptiva („Pille“)
-
Vaginalring
-
Einlage/Kontrolle/Entfernung von Hormon- oder Kupferspirale
-
Dreimonatsspritze
-
Beratung zur Sterilisation
-
Natürliche Familienplanung
Wir beraten Sie individuell und auf ihre Bedürfnisse angepasst.
Teenager-Sprechstunde
Hier könnt ihr alle Fragen rund um das Thema Zyklus, Verhütung und Sexualität stellen. Selbstverständlich bleibt alles Besprochene vertraulich!
Eine gynäkologische Untersuchung kann erfolgen. Wenn keine Beschwerden vorliegen, kann diese aber auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Des Weiteren können wir über die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs und über sexuell übertragbare Erkrankungen aufklären.
Chlamydienscreening
Frauen bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr wird von den gesetzlichen Krankenkassen einmal im Jahr die Untersuchung einer Urinprobe auf genitale Chlamydia-tracheomatis-Infektion angeboten.
Aber auch nach dem 25. Lebensjahr kann der Ausschluss einer Chlamydia-tracheomatis-Infektion sinnvoll sein, z. B. bei Kinderwunsch oder dem Wechsel der Partnerschaft.
Download: Versicherteninformationen
Kinderwunschberatung, Diagnostik und Maßnahmen
-
Mitbetreuung bei reproduktionsmedizinischen Maßnahmen
-
Follikelmonitoring
-
Sterilitätsdiagnostik
-
Stimulationstherapien
Humangenetische Beratung
Sie informiert über Möglichkeiten, ob und wie Erkrankungen in der Schwangerschaft mit Hilfe der pränatalen Diagnostik und Medizin erkannt und gegebenenfalls behandelt werden können.
Eine humangenetische Beratung erfolgt selbstverständlich freiwillig und den Eltern steht es frei, sich aufgrund eines detaillierten Beratungsgespräches für oder gegen eine Untersuchung zu entscheiden.
Impfungen
Wir bieten Ihnen diverse Schutzimpfungen an:
-
HPV (Humanes Papillomavirus)
-
Gürtelrose
- Mumps, Masern, Röteln
- FSME
-
Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelistis
-
Impfungen gegen sich wiederholende Harnwegsinfekte
-
COVID-19 Schutzimpfung
-
Grippeschutz-Impfung
Mehr erfahren im Vorsorge-Check
Hormonsprechstunde und Beratung bei Wechseljahresbeschwerden
Schlafstörungen, Hitzewallungen, Stimmungsschwankungen - jede Frau erlebt die Wechseljahre anders. Ein Patentrezept, „gut über die Wechseljahre“ zu kommen, gibt es nicht.
Viele Frauen durchlaufen diese Phasen beschwerdefrei innerhalb weniger Monate, bei anderen dauern sie mit leichten Beschwerden mehrere Jahre und bei einigen Frauen können sie teilweise mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität verbunden sein.
Für jede Frau gibt es aber individuelle Behandlungsmöglichkeiten bei Beschwerden. Das Spektrum reicht von modernsten medizinischen Therapien bis hin zu pflanzlichen Alternativen und Lifestyle-Veränderungen.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Psychosomatische Grundversorgung
Ziel der Psychosomatischen Grundversorgung ist es, schon im frühen Behandlungsstadium einen möglichen psychosozialen Krankheitshintergrund mit zu erfassen – und damit sowohl somatische wie psychosomatische Krankheitsanteile in einer ganzheitlichen Therapie zu berücksichtigen.
Individuelle Gesundheitsleistungen
Einige Untersuchungen und Therapien können zur Vorsorge oder Verbesserung Ihrer individuellen Gesundheit sinnvoll sein, sind jedoch keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Wir geben Ihnen auf Nachfrage gern Auskunft über unser Leistungsangebot.